Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz in der Fassung vom 24.01.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28.01.2011 (GVOBl. S. 23), wird wie folgt geändert: § 114 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Schulträger der in den Kreisen und kreisfreien Städten liegenden öffentlichen Schulen und sind Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die Grundschulen, die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren sowie berufsbildende Schulen besuchen.
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