Schleswig-Holstein muss das CCS-Gesetz im Bundesrat ablehnen
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag bekräftigt seine Ablehnung einer
unterirdischen Einlagerung von CO2 in Schleswig-Holstein.
2. Der Schleswig-Holsteinische Landtag sieht in den „Länderklauseln“ des CCSGesetzes keinen ausreichenden Schutz, weil die Betreiber von CCS-Anlagen weiterhin gegen den Ausschluss von Gebieten für die CO2-Einlagerung durch das Land klagen könnten.
3. Der Schleswig-Holsteinische Landtag lehnt die Einlagerung von CO2 in der ausschließlichen Wirtschaftszone im Meer vor Schleswig-Holstein ab.
4. Der Schleswig-Holsteinische Landtag lehnt eine Übernahme der langfristigen finanziellen Risiken zu Lasten des Landes im Gesetz ab.
5. Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, am 23. September im Bundesrat das Gesetz zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) abzulehnen.