1. Wann erlangte die Landesregierung Kenntnis von dem oben angeführten
Bußgeldbescheid?
Das auf Veranlassung des Landes Schleswig-Holstein gewählte Aufsichtsratsmitglied der HSH Nordbank AG, Herr Koopmann, hat dem für die Beteiligung an der HSH Nordbank AG zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen seiner laufenden Berichterstattung gemäß § 65 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein von einem angedrohten Bußgeldbescheid der BaFin in Zusammenhang mit organisatorischen Pflichtverletzungen des Vorstands der HSH Nordbank AG berichtet.