„Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
Am 17. April dieses Jahres wurden die Webseiten der drei größten Online-Pokeranbieter in den USA, PokerStars, Absolute Poker und Full Tilt geschlossen. Am Freitag dem 15. April 2011 hatte der Staatsanwalt von Manhattan Anklage gegen elf Vorstände der Online-Poker Anbieter Pokerstars, Absolute Poker und Full Tilt Poker erhoben. Ebenfalls angeklagt wurden vier Personen, die für die finanziellen Transaktionen der Anbieter zuständig waren. Den Angeklagten wird vorgeworfen, gegen das Online-Glücksspielgesetz verstoßen zu haben. Die Anklage umfasst außerdem die Verabredung zum Banken- und Überweisungsbetrug sowie Geldwäsche. Die Höchststrafen für diese Vergehen reichen bis zu 30 Jahren Freiheitsentzug.
Das ist nun ein Beispiel für das, worüber wir seit langem reden. Die Regierungskoalition öffnet Glücksspielanbietern Tür und Tor, Glückspielanbieter, die entgegen geltendem Recht in Deutschland seit Jahren illegales Glücksspiel anbieten. Bereits aus den 80er Jahren ist bekannt, dass die New Yorker Polizei durch Glücksspielunternehmer korrumpiert war.
Glücksspiel, legales wie illegales, wird von vielen Wissenschaftlern generell mit illegalem Verhalten wie Betrug, Geldwäsche, Prostitution, Drogenhandel, Raub und Geldfälschung in Verbindung gebracht. Zu nennen sind hier Smith, Wynne, Hartnagel 2003 und Reuter 1984. Da wird auch von Drogenhandel in legalen und illegalen Spieleinrichtungen berichtet. Etwa Knowles 1999. Illegales Glücksspiel wird sogar bisweilen für die Haupteinnahmequelle des organisierten Verbrechens gehalten.
Es existiert ein Teufelskreis sich wechselseitig verstärkender legaler und illegaler Märkte, berichtet Frank Wehinger in seiner neuen Studie über illegale Märkte, ich zitiere mit Erlaubnis: „Neue legale Märkte ziehen weitere Spieler an, die teilweise in die illegalen Märkte abwandern (Ausschluss aus dem legalen Markt, höhere Gewinnchancen, mehr Spielvarianten), was unter anderem zur finanziellen Ausbeutung bei den betroffenen Personen führt. Aus dem Wachstum und den negativen Folgen illegaler Märkte ergibt sich wiederum die Legitimationsgrundlage zur Zulassung neuer Spiele.“
Meine Damen und Herren, vor dem illegalen Glücksspiel ist nicht durch Legalisierung zu kapitulieren. Zur Geldwäsche: Die Wirtschaftswoche vom 8.11.2011 berichtet, ich zitiere mit Erlaubnis: „Was die Schweiz und Liechtenstein für Steuerhinterzieher sind, ist Deutschland für Geldwäscher: ein Paradies.“
Begründet wird dies in der Wirtschaftswoche mit dem extrem hohen Bargeldumlauf und liquide Finanzmärkte. Diese – so die Wirtschaftswoche – ziehen deutsche Kriminelle an, die ihr illegales Kapital säubern wollen.
Bislang würden weniger als ein Prozent der gewaschenen Gelder in Deutschland beschlagnahmt, klagt der Vizepräsident des Bundeskriminalamts (BKA) Jürgen Stock. Deutschland gilt der Spezialagentur der OECD auch deshalb als besonders einladendes Paradies für Geldwäscher. Dabei ist Geldwäsche der zentrale Hebel der organisierten Kriminalität. Mit ihr werden durch Verbrechen erwirtschaftete Milliarden aus Drogengeschäften, Frauen- oder Waffenhandel legal gemacht. EU-Kommission und OECD fordern von Deutschland daher seit langem eine effektivere Bekämpfung der Geldwäsche. Vergebens. Bis heute sei „keine deutsche Gesamtstrategie oder Initiative erkennbar“, kritisiert Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamten. Zwar gibt es seit 1993 ein Geldwäschegesetz. Doch wie wenig es bewirkt, lässt sich schon an den spärlich gemeldeten Verdachtsmomenten ablesen. So gab es 2010 keine Verdachtsanzeige von Immobilienmaklern, obwohl die Immobilienbranche neben Juwelieren, Finanzunternehmen oder Spielbanken zu den Topgefilden für Geldwäscher gehört.
Da hilft auch nicht das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention. Das geht ja heute wohl durch den Bundesrat. Das Gesetz ist ungenügend.
Wichtige Bereiche des Nicht-Finanzsektors, die für die organisierte Kriminalität von großer Bedeutung sind, wie etwa Glücksspielautomatenbetriebe, werden gar nicht adressiert. Es fehlen also Regeln für Spielhallen und für das Online-Glücksspiel.
Aus den Reihen der Finanzverwaltung sind eher weniger als mehr Verdachtsmeldungen zu befürchten, wenn § 31 b Satz 2 der Abgabenordnung wie im Entwurf vorgesehen novelliert wird.
Völlig inakzeptabel ist die weiterhin völlig zerfledderte föderale Zuständigkeit für die Beaufsichtigung des Nicht-Finanzsektors.
Maßgeblich steht und fällt der Erfolg im Kampf gegen die Geldwäsche jedoch mit der personellen Ausstattung der entsprechenden Behörden. Hier haben Koalition und Bundesregierung noch keinerlei Engagement gezeigt, obwohl das Kostenargument hier kaum zieht: Denn in Anbetracht von 50 Mrd. € kriminell erwirtschafteten Geldes (FATF-Schätzung) kann bei ernsthaftem Engagement gegen die Geldwäsche und bei Beherzigung der Vorschläge, wie sie etwa der bdk mit der Einrichtung einer vierten Säule bei der Bekämpfung vermögensorientierter Straftaten fordert, ein Mehrfaches des Aufwandes konfisziert werden. Ein Großteil dessen dürfte dann wohl an den Staat fallen. Aber dafür fehlt offensichtlich der politische Wille.“