Der Landtag fordert den Innenminister auf, alle Informationen und Anhaltspunkte, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Zusammenhang mit der Nazi-Demo am 31. März 2012 in Lübeck begründen und ein rechtssicheres Verbot rechtfertigen, der Versammlungsbehörde in Lübeck unmittelbar und umfassend mitzuteilen.