22. Februar 2012

Rede von Uli Schippels zum Gastschulabkommen

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

die heutige Debatte ist mal wieder beispielhaft für die gesamte Regierungszeit der schwarz-gelben Koalition. Und der Streit um das Gastschulabkommen gleicht mittlerweile einer Neuinterpretation der Unendlichen Geschichte.

Nicht genug damit, dass man bis zur letzten Minute wartet, ein neues Abkommen mit Hamburg auf den Weg zu bringen, dass die grenzüberschreitende Beschulung auch in Zukunft sichert.

Was uns auch nicht überrascht hat, ist der Alleingang der Landesregierung, mit der sie Mehrkosten für die Kommunen produziert, ohne die Betroffenen, überhaupt in den Sachverhalt einzubeziehen.

Eine nette Idee hatte Herr Klug, als er im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes den § 113 im Schulgesetz änderte. Unter dem Motto: Gleichbehandlung aller Kommunen versucht man die Städte und Kommunen gesetzlich zum finanziellen Ausgleich zu verpflichten, wenn ein Kind nicht in der Herkunftsgemeinde zur Schule geht. Und genau bei dieser Regelung soll nun eine Ausnahme für Kommunen gemacht werden, die Schülerinnen und Schüler aus Hamburg aufnehmen? Beim besten Willen, die Logik dahinter erschließt sich mir nicht.

Herr Klug, ich kann ihnen nur empfehlen, machen Sie ihre Arbeit zur Abwechslung mal gründlich! Herr Zirkmann begründete in der letzten Bildungsausschusssitzung, dem Ministerium fehle die Rechtsgrundlage, um den Hamburger Umlandgemeinden einen Ausgleich für die Beschulung Hamburger Schülerinnen und Schüler zu zahlen. Immerhin, soweit sind wir uns schon einig. Eine Ausgleichszahlung ist nur gerechtfertigt. Da stimmen neuerdings  selbst CDU-Abgeordnete zu, wie man in Presseberichten der vergangenen Woche lesen konnte.

Nun müssen wir uns nur noch darauf einigen, ob die missglückte Gesetzesänderung noch vor 2020 so geändert wird.

Ob dem Land eine Klage wegen des Verstoßes gegen die Konnexität droht, scheint wie immer nicht relevant, das hat die Landesregierung auch bei der Streichung der Zuschüsse zur Schülerinnenbeförderung nicht interessiert. Das entsprechende Verfahren ist bereits eingeleitet und die Quittung dafür werden Sie, meine Damen und Herren von der Regierungsbank, bald erhalten, auch wenn sie dann nicht mehr im Amt sein werden.

Aber ich kann auch verstehen, dass die Landesregierung sich so schwer tut, die bestehenden Mängel zu beheben. Denn schließlich sieht man in der grenzüberschreitenden Beschulung vor allem eine Kürzungsmaßnahme. Das kennen wir ja bereits aus dem Bericht des Landesrechnungshofs. Aber jetzt auch noch auf Kosten der längst ausgebluteten Kommunen zu sparen, Herr Klug, das geht eindeutig zu weit.

Ich appelliere an die Rest -Vernunft der regierungstragenden Fraktionen. Warten sie nicht, bis die nächste Regierung vielleicht, oder vielleicht auch nicht, wer weiß das schon, tätig wird.

DIE LINKE wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank!